Österreich: Urheberrechtsabgabe auf Festplatten abgelehnt
Das Oberlandesgericht Wien hat letzte Woche die Unrechtmässigkeit der Urhaberrechtsabgabe auf Festplatten bestätigt. Es hat jedoch eine Revision vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Die Verwertungs- gesellschaften haben, unter der Führung der Austro Mechana, bereits angekündigt Berufung einzulegen.
Von Stephan Knepper
Der Streit über die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten geht in eine weitere Runde. Begonnen hatte der Rechtsstreit im Herbst 2010, als die österreichischen Verwertungsgesellschaften ankündigten, ab Oktober 2010 die sogenannte Leerkassettenvergütung auf Festplatten auszuweiten und zwischen zwölf und 36 Euro (ohne Umsatzsteuer) Abgaben zu verlangen. Daraufhin hatte Hewlett Packard (HP), stellvertretend für heimische Importeure und Computerhändler, gegen die Abgabe Klage eingereicht und in erster Instanz vom Handelsgericht Wien Recht bekommen. Der Einspruch der Austro Mechana gegen dieses Urteil wurde jetzt vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Das Gericht erlaubt jedoch eine Revision vor dem OGH. Austro Mechana-Direktorin Ulrike Sedlacek kündigte gegenüber ORF.at bereits an, diesen Rechtsweg einzuschlagen.


